Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01.01.2025
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen der virelonda GmbH, Hauptstraße 45, 50676 Köln (nachfolgend "virelonda") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über die Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen sowie damit verbundene Dienstleistungen.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als virelonda ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.3 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
2. Vertragsschluss
2.1 Die Präsentation von Dienstleistungen auf der Website von virelonda stellt kein bindendes Angebot dar. Es handelt sich um eine unverbindliche Aufforderung an den Auftraggeber, virelonda mit der Planung einer Veranstaltung zu beauftragen.
2.2 Nach einer Anfrage des Auftraggebers erstellt virelonda ein individuelles Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber dieses Angebot innerhalb der angegebenen Frist schriftlich annimmt.
2.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
3. Leistungen von virelonda
3.1 Der Umfang der von virelonda zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Angebot und der Auftragsbestätigung.
3.2 virelonda ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen Dritte als Subunternehmer einzusetzen.
3.3 Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von virelonda nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen.
4. Pflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, virelonda alle für die Durchführung der Veranstaltung relevanten Informationen rechtzeitig mitzuteilen.
4.2 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Veranstaltung vorliegen, soweit nicht virelonda ausdrücklich mit der Beschaffung beauftragt wurde.
4.3 Der Auftraggeber haftet für alle Schäden an Einrichtungen, Geräten und Materialien, die durch ihn, seine Gäste oder Dritte verursacht werden, für die er einzustehen hat.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Preise ergeben sich aus dem individuellen Angebot und der Auftragsbestätigung.
5.2 Soweit nicht anders vereinbart, ist bei Vertragsschluss eine Anzahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Gesamtpreises zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu zahlen.
5.3 Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn) ist der gesamte Betrag sofort fällig.
5.4 Zahlungen sind ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto zu leisten.
6. Stornierung und Rücktritt
6.1 Der Auftraggeber kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden.
6.2 Im Falle eines Rücktritts kann virelonda eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese beträgt, sofern nicht anders vereinbart:
- bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25% des vereinbarten Gesamtpreises
- bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% des vereinbarten Gesamtpreises
- bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75% des vereinbarten Gesamtpreises
- weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 90% des vereinbarten Gesamtpreises
6.3 Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass virelonda kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
6.4 virelonda kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die vereinbarte Anzahlung nicht fristgerecht geleistet wird oder wenn die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen, die virelonda nicht zu vertreten hat, unmöglich oder unzumutbar wird (z.B. höhere Gewalt).
7. Haftung
7.1 virelonda haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von virelonda, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
7.2 Für Schäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von virelonda, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet virelonda nur, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
7.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
8. Urheberrechte und Nutzungsrechte
8.1 Alle von virelonda erstellten Konzepte, Planungen und sonstigen Unterlagen bleiben geistiges Eigentum von virelonda. Der Auftraggeber erhält daran ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, das auf den konkreten Vertragszweck beschränkt ist.
8.2 Die Weitergabe an Dritte oder die Verwendung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von virelonda gestattet.
8.3 virelonda ist berechtigt, die durchgeführte Veranstaltung als Referenz zu nennen und Bildmaterial der Veranstaltung für eigene Werbezwecke zu verwenden, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.
9. Datenschutz
9.1 virelonda erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Beachtung der Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
9.2 Nähere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung von virelonda.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von virelonda.
10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.